Lebenslauf

Paul Lehrieder, MdB

Volljurist, Altbürgermeister, geb. am 20.11.1959 in Ochsenfurt

Persönlicher Werdegang

 

1966-1980 Grundschule Gaukönigshofen / Gymnasium Marktbreit
1980-1981 Grundwehrdienst Heeresflieger Niederstetten
1981-1984 Lehre als Augenoptiker bei Abele-Optik Würzburg / Gesellenbrief
1984-1989 Studium der Rechtswissenschaft Uni Würzburg / Erstes Jur. Staatsexamen
1990-1993 Referendariat / Zweites Staatsexamen
1990-2006 Erster Bürgermeister der Gemeinde Gaukönigshofen
1993 Zulassung als Rechtsanwalt in der Sozietät "Sternisko, Lehrieder, Ostermann"

 

Politischer Werdegang

 

1980 Gründungsmitglied der JU Gaukönigshofen
stellv. Kreisvorsitzender der JU Würzburg – Land
Bezirksvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung Unterfranken
stellv. Kreisvorsitzender der CSA
Ortsvorsitzender Gaukönigshofen
Mitglied im Kreisvorstand und im Bezirksvorstand der CSU
1990-2006 Erster Bürgermeister der Gemeinde Gaukönigshofen
1996-heute Kreisrat
2002-2005 stellv. Landrat
2005-heute Mitglied des Deutschen Bundestages

Mitglied im Haushaltsausschuss, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Schriftführer des Deutschen Bundestages
03/2009-2013 stellv. Vorsitzender der AG Arbeit & Soziales
01/2014-10/2017 Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
01/2018-12/2021 Vorsitzender und Sprecher der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

seit 2020 Schriftführer des Deutschen Bundestages

seit 01/2022 Gesellschaftspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe

seit 02/2022 Ordentliches Mitglied der Kommission des Ältestenrates für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten

seit 03/2022 Ordentliches Mitglied der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission)

seit 03/2022 Stellv. Mitglied im Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"

seit 03/2022 Stellv. Mitglied des Stiftungsrates der Bundesstiftung "Gleichstellung"

Paullehrieder-Anschnitt

Weitere Aktivitäten, Mitgliedschaften und Engagements

 

1. Vorsitzender des Fördervereins Wärmestube e. V.
Mitglied Nordbayerischer Musikbund e.V.
seit 2016 Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV)


 

Aufgaben eines Abgeordneten

im Wahlkreis

 

Gespräche mit Bürgerinnen und Bürger

Termine mit Bürgermeistern, Landräten und bei Behörden

Kontakt zur Staatsregierung und Bundesregierung

Informationen über lokale Probleme und Angelegenheiten

Pressebeobachtung

Kontaktpflege mit Vereinen und Verbänden

Repräsentationstermine unterschiedlichster Art

Teilnahme an Podiumsdiskussionen

Informationsvermittlung durch Reden und Diskussionen bei Parteiveranstaltungen

in Berlin

 

Teilnahme an Landesgruppensitzung und Fraktionssitzung
Arbeit in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Plenardebatten
Hintergrundgespräche mit Verbandsvertreter u.v.a.
Betreuung von Besuchergruppen aus dem Wahlkreis
Besprechungen mit Mitarbeitern
Sichtung und Beantwortung der Post
Vielfältige Telefonate
Vorbereitungen von Ausschusssitzungen
Öffentlichkeitsarbeit


 

Abgeordnete und Finanzen

Höhe der Abgeordnetenentschädigung

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2021 monatlich 10.012,89 Euro. Die Abgeordneten erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Ihre Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden.
Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteil wird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um.
Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Das am 16. Juli 2014 in Kraft getretene Dreißigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wählt die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes als Bezugsgröße.
Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.083,47 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt.
Der angepasste Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Deutsche Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.
Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der so genannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.497,62 Euro monatlich. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial im Wahlkreis sowie Kosten der Wahlkreisbetreuung. (Stand: Januar 2022)

Komplett Nachzulesen auf: https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten#