24.03.2021

Kinder schützen – Selbstbestimmung und Vielfalt bewahren

Mehr Akzeptanz für Varianten der Geschlechtsentwicklung schaffen

Am morgigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag abschließend das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der Berichterstatter für das Familienrecht, Paul Lehrieder:

Jan-Marco Luczak: „Varianten der Geschlechtsentwicklung sind Teil der bunten Vielfalt in unserer Gesellschaft. Leider gilt das bislang nicht für ihre gesellschaftliche Akzeptanz. Von Vorurteilen und Intoleranz betroffen sind insbesondere die Schwächsten unter uns – Neugeborene und Kleinkinder. Sie werden noch viel zu oft in unnötige Operationen gedrängt, allein, um das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das männliche oder an das weibliche Geschlecht anzugleichen. Diese Praxis wollen wir nun beenden. Eltern und Kinder sollen im familiengerichtlichen Verfahren im Austausch mit Experten einer interdisziplinären Kommission über ein Leben mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung aufgeklärt, vor Vorurteilen geschützt und so für eine autonome Entscheidung stark gemacht werden. Auf diese Weise unterstützen wir Familien in ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung und schützen sie vor unnötigen Behandlungen.

In vielen Fällen baut die ärztliche Indikation bereits heute auf einem interdisziplinären Austausch auf. Diese gute Praxis bilden wir nun im Gesetz ab und sichern damit die flächendeckende Anwendung entsprechender Standards. Auf diese Weise befähigen wir Familien, dem gesellschaftlichen Druck künftig besser standhalten zu können. Wir stärken Eltern und Kinder darin, ein Leben mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung anzunehmen und auch offen zu leben.“

 

Paul Lehrieder: „Neben dem guten richtigen Ziel, betroffenen Kindern ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu geben, haben sich CDU/CSU in den parlamentarischen Beratungen für weitere Verbesserungen des Kindswohls und praxisgerechte Lösungen eingesetzt: Wir unterstützen die Forderung zahlreicher Sachverständigenvertreter nach einem Zentralregister, um einem berechtigten Interesse von Betroffenen und der Forschung zukünftig besser nachkommen zu können.

Wir haben weiterhin klargestellt, dass das Bougieren, welches sich auf die Angleichung des körperlichen Erscheinungsbildes bezieht, verboten ist. Auf der anderen Seite haben wir uns dafür eingesetzt: Auch für operative Eingriffe bei Varianten der Geschlechtsentwicklung, mit denen andere Ziele verfolgt werden – etwa der Gesundheitsschutz beim AGS-Syndrom – können angemessene und einzelfallorientierte Lösungen gefunden werden.

Zusätzlich haben wir uns dafür eingesetzt, dass bei der Besetzung der interdisziplinären Kommission, deren Stellungnahme das familiengerichtliche Verfahren vereinfachen soll, ein Medizinethiker oder eine Medizinethikerin besetzt sein muss.“