27.12.2020
Impfstart ist Hoffnungszeichen
In beispielloser Geschwindigkeit ist eine sichere Impfung gegen das Coronavirus möglich geworden. Das ist eine große Erleichterung – und ein Hoffnungszeichen dafür, dass wir in absehbarer Zeit ein Stück unserer alten Normalität zurückgewinnen können. Gleichwohl müssen wir alle Vorsichtsmaßnahmen weiterhin streng befolgen. An den aktuellen Infektionszahlen können wir ablesen, dass wir noch einige Zeit mit der Corona-Pandemie leben müssen. Daher unser dringender Appell: Halten Sie sich weiterhin an die Abstands- und Hygieneregeln, auch an Silvester! Nur so können wir vermeiden, dass das Virus sich weiter ausbreitet.
Anfangs ist der Impfstoff nur in begrenzten Mengen verfügbar. Deshalb müssen wir Prioritäten setzen, wer zuerst geimpft werden kann. Für die Rangfolge haben wir mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage gelegt. Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die darauf basiert, orientiert sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Mit der Verordnung sind wir flexibel: So können wir unsere Impfstrategie stets auf neue Impfstoffe oder neue Erkenntnisse über deren Wirkweise ausrichten.
Die vorgesehene Reihenfolge der Impfungen ist sinnvoll: Zuallererst muss dort geimpft werden, wo besonders schwere Krankheitsverläufe oder gar Todesfälle drohen. Wir beginnen mit denjenigen, die am verletzlichsten sind – den Hochbetagten, den Pflegebedürftigen. Und mit denjenigen, die sich tagtäglich um sie kümmern, die sie pflegen.