15.12.2020

Ausnahmen für Fleischerhandwerk und bei Arbeitsspitzen in der Fleischverarbeitung

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am 15. Dezember 2020 das Arbeitsschutzkontrollgesetz

Uns als Unionsfraktion war es wichtig, dass die Missstände in der Fleischwirtschaft beseitigt werden. Zwar gab es in der Vergangenheit viele Gesetzesverschärfungen und Selbstverpflichtungen der Branche. Es hat sich aber gezeigt, dass dies nicht ausgereicht hat. Deshalb müssen wir jetzt entschlossen handeln: Wir untersagen die Nutzung von Werkverträgen im Kernbereich der Fleischindustrie, bei der Schlachtung, Zerteilung und Verarbeitung ab nächstem Jahr. Auch Zeitarbeit ist ab dem 1. April 2021 nur noch in begrenztem Umfang zulässig. Nur auf Grundlage eines Tarifvertrages können tarifgebundene Unternehmen der Fleischverarbeitung Auftragsspitzen durch Zeitarbeit auffangen. Auch den Umfang der Zeitarbeit haben wir begrenzt. Es steht ein kalenderjährliches Arbeitsvolumen von maximal 100 Vollzeitkräften des Unternehmens zur Verfügung. Wir erhöhen die Kontrolldichte und schaffen eine bessere Arbeitsgrundlage für die Kontrollbehörden.

Das Fleischerhandwerk wird von diesen Regelungen ausgenommen. Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern (ohne Verkaufspersonal) sind von den Beschränkungen nicht betroffen. Damit ermuntern wir traditionelle Fleischerhandwerksbetriebe mit zusätzlichen Verkaufsfilialen die regionale Versorgung zu verbessern und zu stärken.

Mit diesem Gesetz erreichen wir, dass die Großbetriebe in der Fleischindustrie ihre soziale Verantwortung gewissenhaft wahrnehmen und schützen die Beschäftigten. Wir zünden einen Turbo für bessere sozialpartnerschaftliche Beziehungen in der Fleischwirtschaft und erwarten jetzt von den Tarifpartnern entsprechende Vereinbarungen.