04.11.2020
Zur 2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Investitionsbeschleunigung
„Für eine starke Wirtschaft und eine klimafreundliche Mobilität ist es wichtig, dass Investitionen schnell verbaut werden können – dafür stellt das nun beschlossene Investitionsbeschleunigungsgesetz die Weichen, denn es ermöglicht, dass künftig einfacher, effizienter, transparenter und schneller geplant und gebaut werden kann.
Das Gesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich im Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. So werden für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene künftig keine Genehmigungen durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören: die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen.
Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden.“