04.11.2020
Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
Bequem von zu Hause Eltern- und Kindergeld per Mausklick beantragen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Mittwoch in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschlossen.
"Wir befreien junge Familien von bürokratischen Lasten. Anstatt Formulare auszufüllen und von Behörde zu Behörde zu laufen, können frischgebackene Eltern künftig online mit einem einzigen Kombi-Antrag die Geburt anzeigen, den Namen des Kindes festlegen, die Geburtsurkunde, sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. Eltern müssen auch keine Nachweise mehr selbst einreichen und doppelte Angaben in verschiedenen Anträgen machen. Möglich wird das durch mehr Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern – sofern die Eltern dem Datenaustausch zustimmen. Mit dem geplanten Datenaustausch zwischen Behörden gehen wir sogar über die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes hinaus. Spätestens im kommenden Jahr sollen die Leistungen bundesweit allen Eltern online zur Verfügung stehen.
Dieses Gesetz ist eine Blaupause für die Digitalisierung der Verwaltung. Immer geht es darum, den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern unkomplizierter zu machen und Verwaltungsleistungen schneller zur Verfügung zu stellen. Bis Ende 2022 sollen insgesamt knapp 600 digitalisierte Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger online bereitstehen.“