27.10.2020
Zweites Familienentlastungsgesetz
Der Deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag in 2./3. Lesung das Zweite Familienentlastungsgesetz. Dazu erklärt Paul Lehrieder:
„Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen werden Familien in Deutschland zum Jahreswechsel entlastet. Das ‚Zweite Familienentlastungsgesetz‘ trägt die Handschrift unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Vorhaben ist uns eine Herzensangelegenheit und ein zentrales Anliegen aus dem Koalitionsvertrag: Es gibt eine Erhöhung beim Kindergeld von 15 Euro und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge. Das heißt: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt – jeweils – auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte für jedes weitere Kind jeweils auf 250 Euro pro Monat.
Außerdem werden zur steuerlichen Freistellung des steuerlichen Existenzminimums der Grundfreibetrag angehoben sowie zum Ausgleich der kalten Progression der Einkommensteuertarif geglättet. Um es klar zu sagen: Auf unsere Initiative hin wird seit nunmehr acht Jahren die kalte Progression wirksam bekämpft und regelmäßig ausgeglichen.
Das alles zusammen mit den Maßnahmen aus dem Ersten Familienentlastungsgesetz, der Einführung des Baukindergeldes und der Zahlung des Kinderbonus ist ein starkes Signal in dieser Legislaturperiode. Damit stellen wir einmal mehr klar, dass für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Familienpolitik eine besondere Priorität besitzt.“