18.09.2020
2./3. Lesung Krankenhauszukunftsgesetz
„Wir wollen auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung im stationären Bereich sicherstellen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz haben wir deshalb Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unsere Kliniken langfristig zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben und deren technische Ausstattung zu verbessern.
Über einen Krankenhauszukunftsfonds wollen wir notwendige Investitionen – etwa in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder in Telemedizin und Robotik – fördern. Vorgesehen ist dafür ein Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro und eine Ko-Finanzierung von Seiten der Länder oder der Krankenhäuser in Höhe von 30 Prozent. Außerdem sehen wir für Kliniken die Möglichkeit vor, im Falle von coronabedingten Erlösrückgängen, die noch nicht ausgeglichen wurden, in Verhandlungen mit den Krankenkassen zu treten.
Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, setzen wir auch in anderen Bereichen unsere Unterstützung für besonders betroffene Bereiche fort. So verlängern wir die Schutzschirmregelungen im Bereich der Pflegeversicherung und bringen weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen auf den Weg. Dabei ist uns die Verlängerung des erweiterten Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2020 besonders wichtig. Um Familien mit kleinen Kindern zu unterstützen, die durch die Corona-Krise besonders belastet sind, sehen wir auch eine einmalige Ausdehnung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes um jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende im Jahr 2020 vor.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns außerdem dafür eingesetzt, dass auch Klinikmitarbeiter eine Corona-Prämie bekommen. Danach sollen diejenigen Kliniken, die viele am Coronavirus erkrankte Patienten behandelt haben, ihren Pflegekräften eine Prämie auszahlen können. Sowohl die individuelle Höhe dieser Prämie als auch die Entscheidung, welchen anderen besonders belasteten Mitarbeitern in den Kliniken diese Prämie gewährt werden soll, entscheidet der jeweilige Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung.“